Schulung zum Brandschutzhelfer

Ein Brand kann große Schäden anrichten, die für ein Unternehmen existenzbedrohend sein können. Um dieses Risiko zu minimieren, hat der Arbeitgeber nach ASR A2.2 eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten zu Brandschutzhelfer auszufinden. Dabei müssen Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der mit dem Brandschutz vertrauen Beschäftigten der Gesamtzahl der Beschäftigten sowie den im Unternehmen vorhandenen Gefahren angemessen sein. i. d. R 5 % – 10 % der Beschäftigten die Brandschutzhelfer sollen im Brandfall auch in der Lage sein, einen Entstehungsbrand löschen zu können.

Unsere Leistungen

Unsere Schulung umfasst eine Vor-Ort-Brandschutzschulung, bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil (Gesamtdauer ca. 4 Stunden). Im theoretischen Teil wird das Thema Brandschutz von unseren Fachreferenten anschaulich dargelegt. Im praktischen Teil lernen die Teilnehmer sicher und kontrolliert mit Handfeuerlöschern umzugehen, um im Ernstfall einen Entstehungsbrand löschen zu können.

Mindestteilnehmeranzahl: 15 Personen.

Schwerpunkte der Schulung

  • Grundlagenwissen im Brandschutz
  • Handhabung von Löscheinrichtungen
  • Praktische Übung am Feuerlöscher

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Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne.

Brandschutz

Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen bei der Durchsetzung des betrieblichen Brandschutzes

Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller im Betrieb beschäftigten. Der Unternehmer trägt jedoch die Verantwortung für den Bandschutz in seinem Unternehmen.Diese Verantwortung bezieht sich auf den Schutz der Mitarbeiter und der Sachgüter. Sie betrifft die Errichtung, Anord- nung und Instandhaltung baulicher Anlagen, so dass einer Entstehung und Ausbreitung von Feuern vorgebeugt wird und Brandschäden abgewendet bzw. gemindert werden können sowie die Pflicht zum Einsatz aller technischen, baulichen und organisatorischen Mittel des vorbeugenden Brandschutzes.

Die rechtlichen Grundlagen sind

  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Landesbauordnung
  • Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften

Die Rechte und Pflichten des Unternehmers sind im Arbeitsschutzgesetz § 10 festgelegt. Entsprechend der BGV A 1 § 22 sind Beschäftigte zu benennen, die die Aufgaben des Brandschutzes wahrnehmen oder es ist ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen.

Für die Lösung der vielfältigen Aufgaben des Brandschutzes sollte in jedem Unternehmen eine eigene Brandschutzorganisation aufgebaut werden. Zur Koordination dieser Aufgaben sollte innerhalb der Brandschutzorganisation deshalb ein Brandschutzbeauftragte eingesetzt werden. Dieser kann intern oder extern benannt werden.

Die auf das Unternehmen zugeschnittenen Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und zum Verhalten bei Unfällen, Bränden oder sonstigen Schadensfällen sind in einer Brandschutzordnung (nach DIN 14096) zusammenzustellen.

Vorbeugen statt löschen

Frühzeitig für einen guten und effektiven Brandschutz

Feuerlöscher sind in vielen Gebäuden oft das wichtigste Hilfsmittel, damit ein kleines Feuer rasch und wirksam bekämpft werden kann. Die Feuerlöscher sind zur wirksamen Bekämpfung in die unterschiedlichsten Brandarten unterteilt. Alle Löschgeräte sind in Löschmittel und Konstruktion sorgsam abgestimmt auf Brandverhalten, Einsatzort und Einsatztechnik. Sie sind ausgereift in der Technik und sicher im Gebrauch.

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