Betriebsbezogene Einzelleistungen

Analyse von Arbeitsunfällen

Basierend auf der statistischen Analyse der vom Betrieb bereitgestellten Unfall- anzeigen, die federführend von der Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt wird, nimmt der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin Stellung zur Unfall- schwere, zu den gesundheitlichen Folgen und dem resultierenden Arbeitsausfall (soweit dies feststellbar ist). Dies hilft dem Betrieb neben einer reinen Häufung von Unfällen auch Gefährdungsbereiche wahrzunehmen, in denen er durch Schutzmaßnahmen besonders schwer- wiegende Schädigungen präventiv vermeiden kann.

Arbeitsmedizinische Begutachtung von Unfallfolgen

Sozialmedizinische Beratung und Gut- achten für Unfallopfer oder die Kosten- träger zur Erlangung ihrer Ansprüche vor Gericht können ebenfalls von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten erstellt werden. Meist geht es dabei um die medizinische Zusammenhangsbeurteilung: Ist der Unfall die wahrscheinliche Ursache für den Gesundheitsschaden oder kommen andere Ursachen aus dem persönlichen Umfeld dafür in Betracht?

Impfaktionen

Die echte Virusgrippe (Influenza) tritt jeden Winter auch bei vielen tausend Erwerbstätigen auf und führt durch Arbeitsausfall zu wirtschaftlichen Schäden in Millionenhöhe. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte können über die Grippeschutzimpfung informieren, dafür in der Belegschaft werben und, wenn dies vom Betrieb gewünscht wird, diese auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Betrieb anbieten. Auch die Überprüfung des Impfschutzes gegen

Tetanus, Diphtherie und Poliomyelitis erfolgt in der betriebsärztlichen Sprechstunde. Eine Auffrischung kann vorgenommen werden.

Eine Impfkampagne sind ein beliebtes Mittel zur Gesundheitsförderung im Betrieb.

Suchtprävention

5-10% einer Belegschaft können als alkoholgefährdet oder bereits alkoholkrank angenommen werden. Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt nutzt die Vertrauensstellung, um das Problem anzusprechen und die Betroffenen in die notwendige medizinische und psychologische Weiterbehandlung zu leiten.
Führungskräfte erhalten Rat und Unterstützung in ihrem Umgang mit sucht- kranken Mitarbeiter/innen. Es werden betriebsspezifische Verfahrensweisen entwickelt, wie mit Auffälligkeiten in Verbindung mit Suchtmitteln umgegangen werden soll. Das Arbeitsrecht und eine gerichtsfeste Dokumentation ist ebenso zu beachten wie die Kosten, die der Suchtmittelmissbrauch dem Betrieb verursacht.

Eingliederung von Behinderten

Die echte Virusgrippe (Influenza) tritt jeden Winter auch bei vielen tausend Erwerbstätigen auf und führt durch Arbeitsausfall zu wirtschaftlichen Schäden in Millionenhöhe. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte können über die Grippeschutzimpfung informieren, dafür in der Belegschaft werben und, wenn dies vom Betrieb gewünscht wird, diese auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Betrieb anbieten. Auch die Überprüfung des Impfschutzes gegen

Der § 84 Abs. 2 SGB IX legt dem Arbeitgeber auf, den Kontakt mit längerfristig Erkrankten aufzunehmen und mit ihnen Wege zurück an den Arbeitsplatz zu finden. Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt kann die unabhängige Expertenposition nutzen, diesen Weg der Wiedereingliederung in den Betrieb zu bahnen. Besonders kann sie oder er Empfehlungen zur leidengerechten Arbeitsplatzgestaltung geben und die Steuerung der stufenweisen Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“ übernehmen.

Eine Impfkampagne sind ein beliebtes Mittel zur Gesundheitsförderung im Betrieb.

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