- Planmäßige Durchführung der betriebsärztlichen Vorsorgeuntersuchungen auf der Basis der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Anleitung von Maßnahmen nach § 5 ArbSchG
- Analyse der Fehlzeitenstatistik und des Krankheitsspektrums in Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse
- Unterstützung bei der Bildung von Gesundheitszirkeln
- Beteiligung an der Führungskräfteschulung zu gesundheitlichen Aspekten in der Mitarbeiterführung
- Schulung und Beratung der Beschäftigten zum Erkennen von Suchtverhalten und Suchterkrankungen; Hilfe der Betroffenen beim Weg aus der Sucht (Alkohol, Nikotin, Tabletten, illegale Drogen) heraus
- Beratung bei der Einrichtung von Fitness- oder Wellnessangeboten (Kraft- sport, Rückenschulen, Massagen, Autogenes Training etc.) für Beschäftigte
- Schulung von Stressprävention und Entspannungstechniken, Reise- und Tropenmedizinische Beratung von Beschäftigten
- Beteiligung am Gesundheitstag, Impfaktionen gegen Grippe (Influenza) oder Tetanus und Diphtherie
- Beratung zu gesunder Ernährung in der Kantine
Gesundheitsmanagement
Unsere Leistungen im Rahmen des Gesundheitsmanagements
Erste Hilfe bei Vergiftungen
- Ruhe bewahren, keine übereilten Maßnahmen durchführen, insbesondere kein Salzwasser, keine Milch geben, kein Erbrechen auslösen
- Bei schweren Symptomen wie Bewusstlosigkeit und Atemnot ABC-Maßnahmen anwenden, Notarzt verständigen Rufnummern 112 oder 110
- Anruf bei einer Gift-Informations- Zentrale, z. B. Berlin 0 30/1 92 40
- Einige Schlucke zu trinken geben (Wasser, Tee oder Saft, jedoch keine Milch).
- Nach Augenkontakt oder Hautkontakt mit Wasser spülen
- Nach Einatmung giftiger Gase Frischluftzufuhr
Für die Vergiftungsberatung sind folgende Angaben wichtig:
– Wer (Alter, Gewicht des Betroffenen)
– Was (genauer Name des Giftstoffes, am besten von der Packung ablesen)
– Wann (genauer Einnahmezeitpunkt) in
– Welche Menge (genaue Mengen- angabe bzw. maximal mögliche Menge) eingenommen?
– Was wurde bisher unternommen?
– Wie geht es dem Patienten?
– Wie ist der Anrufer erreichbar? (Rück- rufnummer)