Für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gelten die Vorschriften der BGV A 3 und die entsprechenden DIN- Vorschriften DIN VDE 0701 u. VDE 0702.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich in einem sicheren Zustand befinden und sind in diesem Zustand zu erhalten. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
- vor der ersten Inbetriebnahme
- nach Änderung oder Instandsetzung vor Wiederinbetriebnahme
- in Zeitabständen (Prüffristen), die es ermöglichen, vorhandene Mängel rechtzeitig zu erkennen
Prüfungen sind nach den elektrotechnischen Regeln von einer Elektrofach- kraft oder elektrotechnisch unterwiesenen Person durchzuführen.
Geprüfte elektrische Betriebsmittel sind für den Benutzer mit einer Prüfmarke zu versehen, aus der die letzte Prüfung ersichtlich ist. Die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist schriftlich, z. B. in einem Prüfprotokoll, nachzuweisen.
Bei Gewerbetreibenden gilt diese Nachweispflicht gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaf- ten und den Versicherungen.
Unser Leistungsangebot für Sie
- Durchführung der vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß BGV A3, auch bundesweit.
- Anbringen der Prüfplaketten
- Erfassung der geprüften elektrischen Betriebsmittel in einem Prüfprotokoll oder einer entsprechenden Prüfliste.
Festgestellte Mängel können von unseren Fachkräften repariert werden. Dazu wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen.