Technische Sicherheit

Die wesentliche Voraussetzung zu Gewährleistung der Arbeitssicherheit

Technische Sicherheit von Anlagen, Maschinen, Geräten u. a. technischen Einrichtungen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in allen Bereichen unserer Gesellschaft.

Unsere Sicherheitsingenieure helfen Ihnen gern und beraten Sie, damit Sie sich auf diesem Gebiet zurechtfinden und die richtigen Maßnahmen festlegen.

Zur Gewährleistung der technischen Sicherheit wurden deshalb notwendige gesetzliche Grundlagen, berufsgenossenschaftliche Vorschriften, technische Regeln und Normen festgelegt, die einzuhalten sind.

Das trifft besonders zu für folgende Gebiete:

  • Überwachungsbedürftige Anlagen
  • Betriebsanlagen
  • Elektrosicherheit
  • Medizinprodukte
  • Produktsicherheit
  • Verbraucherschutz
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