Zu ihren Aufgaben nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz gehören die Beratung der Unternehmer (Arbeitgeber) in allen Fragen von Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit einschließlich Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz). Sie haben die Beschäftigten zu untersuchen und zu beraten, die Ergebnisse der Untersuchungen zu erfassen und zu bewerten und Maßnahmen abzuleiten, um den Schutz bei der Arbeit zu verbessern.
Leistungsspektrum Betriebsmedizin
Beratung, Arbeitsmedizinische Untersuchungen, Betriebsbezogene Einzelleistungen, Begehungen und Hygienebezogene Leistungen
Bei der Begehung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze gemeinsam mit der Fach- kraft für Arbeitssicherheit überprüfen sie, ob Gefährdungen vorhanden sind, die noch nicht berücksichtigt wurden, ob eine Maßnahme tatsächlich wirksam ist und ob die Arbeitnehmer sich sicherheitsgerecht verhalten.
Die Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen helfen bei der Organisation der Ersten Hilfe, unterstützen bei der Gesundheitsförderung, bieten die Impfung gegen berufliche Infektionen (Hepatitis A und B, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, FSME) oder Grippe (Influenza) an, beraten vor Reisen, wirken bei der Prävention gegen Sucht und der Wiedereingliederung von Schwerbehinderten und Leistungsgewandelten mit.
Beratung bei
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und soz. sowie sanitären Einrichtungen
- der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und d. Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen
- der Erarbeitung von Arbeitsplatz-/ Gefährdungsbeurteilungen
- Arbeitsplatzwechsel sowie Eingliederung von Behinderten in den Arbeitsprozess
- d. Beurteilung v. Arbeitsbedingungen
- der Anwendung der Erkenntnisse der Reisemedizin
- der Organisation der Ersten Hilfe
Arbeitsmedizinische Untersuchungen
- Einstellungsuntersuchungen
- Vorsorgeuntersuchungen nach BG-Grundsätzen
- Untersuchungen bei arbeitsbedingten Erkrankungen
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Auflagen
- Verkehrsmediz. Untersuchungen
- Auswertung von Untersuchungsergebnissen
Betriebsbezogene Einzelleistungen
- Analyse von Arbeitsunfällen
- Unfallanzeigen
- arbeitsmedizinische Begutachtung von Unfallfolgen
- Impfaktionen
- Suchtprävention
- Eingliederung von Behinderten
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
Begehungen
- Produktionsstätten
- Verwaltungsräume
- Pausen- und Bereitschaftsräume
- Erste-Hilfe-Räume
- soziale und sanitäre Einrichtungen
Hygienebezogene Leistungen
- Infektionsschutz / Prävention