Sicherheit auf Spielplätzen

Unsere Sicherheitsingenieure beraten Sie und führen für Sie die jährlichen Hauptinspektionen durch

Spielen ist für jedes Kind eine wesentliche Voraussetzung für die körperliche und seelisch geistige Entwicklung. Und so werden den Kindern in Kindergärten, auf Schulhöfen und auf öffentlichen Flächen vielfältige Spielmöglichkeiten angeboten. Kinder sind in vielen Bereichen des täglichen Lebens unfallgefährdet. Die Gefahren können aber in einer Reihe von Lebensbereichen stark verringert werden, so auch auf Kinderspielplätzen.

Unabhängig vom Standort der Spielgeräte und der Gestaltung der Freiflächen zum Spielen müssen die Risiken beim Spielen überschaubar und kalkulierbar sein, damit die Benutzer weitgehend vor Gefahren geschützt sind.

Dafür gibt es Normen und Vorschriften. Hauptsächlich sind dabei die DIN EN 1176 mit ihren Teilen 1 bis 6, die DIN EN 1177, DIN 18034 und die Unfallverhütungsvorschrift GUV-SI 8017 (ehem. 26.14) anzuwenden.

Teilweise befinden sich aber auf Spielplätzen noch Spielgeräte, die vor dem Inkrafttreten der derzeit aktuellen Regeln und Richtlinien aufgestellt wurden. Diese Geräte erfüllen die heutigen sicherheitstechnischen Anforderungen nicht oder nicht vollständig.

Der Träger eines Sport- oder Spielplatzes ist im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht für die technische Sicherheit der Anlage mit all den darauf befindlichen Einrichtungen verantwortlich.

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